Rechnungs-/ und Zahlungsdaten der Kunden müssen entsprechend der gesetzlichen Pflichten aufbewahrt werden, hier finden die Regelungen in HGB / AO Anwendung. Für Frisbii Transform gelten die Vorschriften der deutschen HBG / AO. Bei Beendigung des Geschäftsverhältnisses können diese Daten nicht gelöscht werden, der Kunde sollte dann gesperrt werden. Daher können die Kunden nur gesperrt werden.
Die Kundensperre hat den Vorteil, dass während dieser Sperrzeit keine weiteren Änderungen vorgenommen werden können und für die mit dem Kunden verbundenen Verträge, welche nicht explizit beendet wurden, keine weiteren Abrechnungen stattfinden.
Die Kundensperre kann also auch genutzt werden, um im oben beschriebenen Sinn einen Kunden temporär zu sperren.
Kunde sperren
Um einen Kunden zu sperren, muss man über die Kundendetails auf Kunden sperren klicken.
Sowohl die Kunden- als auch die Vertragsdaten können von nun an nicht mehr geändert werden. Das gilt auch für den Kunden Self-Service (Kundenportal). Für diesen Kunden werden keine neuen Aufträge oder Vertragsänderungen angenommen.
Von nun an werden keine Rechnungen mehr für die aktiven Verträge des Kunden erstellt.
Die Funktionen in den Vertragsdetails sind überwiegend gesperrt. Es ist lediglich möglich, den Vertrag zu beenden, außerordentlich zu kündigen, zu annullieren oder zu verschieben.
Zahlungen für offene Forderungen und laufende Zahlungseskalationen sind von der Kundensperre nicht betroffen und werden weiterhin über das Frisbii Transform System abgewickelt.
Kunde entsperren
Die Kundensperre kann wieder aufgehoben werden, in dem man auf Kunde entsperren in den Kundendetails klickt.
Nach der Entsperrung eines Kunden sind die Schalter für die "Wiederkehrenden Zahlungen" und die "Automatische Abrechnung" deaktiviert.
Hinweis
Sobald die "Automatische Abrechung" aktiviert wurde, werden sämtliche Abrechnungen des Vertrags rückwirkend durchgeführt.
Die Schalter müssen bei Bedarf manuell eingeschaltet werden.