Vorbemerkungen
Seit Juli 2021 gilt EU-weit eine Lieferschwelle von 10.000 € netto pro Kalenderjahr für Lieferungen physischer und digitaler Produkte an Privatpersonen (B2C). Sobald die Lieferschwelle überschritten wird, ist das Unternehmen verpflichtet, sich für den Umsatzsteuersatz im Bestimmungsland zu registrieren und dort die entsprechende Steuer abzuführen.
Beispiel: Wenn ein deutsches Unternehmen physische/digitale Produkte an Privatpersonen (B2C) nach Frankreich und Österreich liefert und der Gesamtumsatz 10.000 € netto nicht überschreitet, wird der deutsche Steuersatz abgeführt. Sobald der Gesamtumsatz 10.000 € überschreitet (Frankreich 6.000 € und Österreich 4.001 €) muss die französische und die österreichische Steuer entsprechend abgeführt werden.
Damit das Unternehmen sich nicht extra in jedem Land registrieren muss, kann es sich für das OSS-Verfahren anmelden. Das OSS-Verfahren ermöglicht es, registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.
Mehr Informationen zum OSS-Verfahren finden sich auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.
Bei Fragen, das Steuerbüro konsultieren.
Lieferschwellen definieren
Im Menüpunkt Einstellungen → Finanzen → Steuersätze und Lieferschwellen im Reiter Lieferschwellen können die Länder ausgewählt werden, für die die Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr überschritten wird, um eine korrekte Steuerzuweisung auf der Rechnung zu gewährleisten.
Wähle die Lieferschwelle(n) sowohl für analoge als auch digitale Produkte.
Hinweis
Die Länderauswahl muss selbstständig im Merchant Backend gepflegt werden. Sobald die Lieferschwelle überschritten wird, muss EU oder das entsprechende Drittland hinzugefügt werden. Sobald die Lieferschwelle wieder unterschritten wird, muss EU oder das entsprechenden Drittland entfernt werden. Du bist dafür zuständig, die Einstellungen aktuell zu halten.
