Vorbemerkungen
Seit Juli 2021 gilt EU-weit eine Lieferschwelle von 10.000 ⏠netto pro Kalenderjahr fĂŒr Lieferungen physischer und digitaler Produkte an Privatpersonen (B2C). Sobald die Lieferschwelle ĂŒberschritten wird, ist das Unternehmen verpflichtet, sich fĂŒr den Umsatzsteuersatz im Bestimmungsland zu registrieren und dort die entsprechende Steuer abzufĂŒhren.
Beispiel: Wenn ein deutsches Unternehmen physische/digitale Produkte an Privatpersonen (B2C) nach Frankreich und Ăsterreich liefert und der Gesamtumsatz 10.000 ⏠netto nicht ĂŒberschreitet, wird der deutsche Steuersatz abgefĂŒhrt. Sobald der Gesamtumsatz 10.000 âŹ ĂŒberschreitet (Frankreich 6.000 ⏠und Ăsterreich 4.001 âŹ) muss die französische und die österreichische Steuer entsprechend abgefĂŒhrt werden.
Damit das Unternehmen sich nicht extra in jedem Land registrieren muss, kann es sich fĂŒr das OSS-Verfahren anmelden. Das OSS-Verfahren ermöglicht es, registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgefĂŒhrte und unter die Sonderregelung fallende UmsĂ€tze in einer SteuererklĂ€rung zentral an das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern zu ĂŒbermitteln.
Mehr Informationen zum OSS-Verfahren finden sich auf der Webseite des Bundeszentralamts fĂŒr Steuern.
Bei Fragen, das SteuerbĂŒro konsultieren.
Lieferschwellen definieren
Im MenĂŒpunkt Einstellungen â Finanzen â SteuersĂ€tze und Lieferschwellen im Reiter Lieferschwellen können die LĂ€nder ausgewĂ€hlt werden, fĂŒr die die Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr ĂŒberschritten wird, um eine korrekte Steuerzuweisung auf der Rechnung zu gewĂ€hrleisten.
WĂ€hle die Lieferschwelle(n) sowohl fĂŒr analoge als auch digitale Produkte.
Hinweis
Die LĂ€nderauswahl muss selbststĂ€ndig im Merchant Backend gepflegt werden. Sobald die Lieferschwelle ĂŒberschritten wird, muss EU oder das entsprechende Drittland hinzugefĂŒgt werden. Sobald die Lieferschwelle wieder unterschritten wird, muss EU oder das entsprechenden Drittland entfernt werden. Du bist dafĂŒr zustĂ€ndig, die Einstellungen aktuell zu halten.
