Steuersitz für Mandanten definieren
Standardmäßig erfolgt die steuerliche Behandlung für alle Mandanten auf der Grundlage des Landes, in dem das Vertragsunternehmen seinen Hauptsitz hat. Mit der Einstellung "Steuersitz" kannst Du diese Vorgabe für jeden einzelnen Mandanten außer Kraft setzen, sodass Du die korrekten Steuervorschriften für Mandanten anwenden kannst, die in einem anderen Land als dem Hauptsitz tätig sind.
Die Einstellung "Steuersitz" ist optional. Es muss nur konfiguriert werden, wenn ein Mandant anderen Steuervorschriften unterliegt als das Land, in dem das Vertragsunternehmen seinen Hauptsitz hat. Änderungen des Steuersitzes werden sofort wirksam und gelten für alle nachfolgenden Transaktionen für diesen Mandanten.
Die Media GmbH hat ihren Hauptsitz in Dänemark, das als Land im Vertragsunternehmen festgelegt ist. Zwei ihrer Untergesellschaften sind in Finnland bzw. Norwegen tätig. Da diese Teilgesellschaften unter unterschiedliche Steuervorschriften fallen, muss in jedem ihrer Mandanten ein Steuersitz definiert werden; für den einen Mandanten ist dies Finnland, für den anderen Norwegen. |
Steuersitz für einen Mandanten festlegen
Den Mandanten öffnen, für den der Steuersitz geändert werden soll.
In der Navigationsleiste Einstellungen → Finanzen → Steuersätze und Lieferschwellen anklicken.
Den Reiter Steuer-Einstellungen anklicken.
Bearbeiten anklicken.
Das entsprechende Land aus der Dropdown-Liste auswählen.
Änderungen speichern.

Das ausgewählte Land wird nun für alle steuerbezogenen Berechnungen für diesen Mandanten verwendet.
Länder mit Steuerbefreiung definieren
Mit der Einstellung "Länder mit Steuerbefreiung" kannst Du eine Liste von Ländern festlegen, in denen ein Mandant keine Umsatzsteuer berechnen muss. Transaktionen an Kunden in diesen Ländern werden als steuerfrei behandelt. Der Preis auf der Rechnung ist der auf dem Preisblatt angegebene Bruttopreis mit einem Steuerausweis von 0 %.
Hinweis
Die Einstellungen für die Steuerbefreiung sind optional und müssen nur konfiguriert werden, wenn sie auf die spezifische Steuersituation des Mandanten zutreffen.
Diese Einstellungen ersetzen nicht die Notwendigkeit einer professionellen Steuerberatung. Die Regeln sind von Land zu Land unterschiedlich und können sich ändern. Erkundige Dich immer bei einem Steuerberater, welche Konfiguration für Dich gilt.
Die Änderungen werden sofort wirksam und gelten für alle nachfolgenden Transaktionen.

Warum ein Unternehmen in einem Land steuerbefreit sein kann
Es gibt mehrere legitime, gesetzlich anerkannte Gründe, warum ein Unternehmen in einem Land, in das es verkauft, keine Steuern erheben muss:
B2B Reverse Charge Bei B2B-Transaktionen verlagern viele Länder die Steuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer. Der Verkäufer erhebt keine Steuern; stattdessen gibt der Käufer den Betrag in seiner Steuererklärung an. Dies ist der häufigste Grund für eine Steuerbefreiung bei grenzüberschreitenden B2B-Verkäufen.
Doppelbesteuerungsabkommen Länder schließen bilaterale Verträge ab, um zu verhindern, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Wenn ein Unternehmen keine Betriebsstätte (z. B. kein Büro, Lager oder Tochtergesellschaft) in einem Land hat, kann es durch ein Abkommen vollständig von den Steuern dieses Landes befreit werden.
Produkt- oder Dienstleistungstyp Bestimmte Produkt- und Dienstleistungskategorien sind in bestimmten Ländern per Gesetz von der Steuer befreit, z. B. einige Finanzdienstleistungen, Gesundheitsprodukte oder Bildungsinhalte. Wenn das, was Du verkaufst, auf einem bestimmten Markt in eine steuerfreie Kategorie fällt, sollte dort keine Steuer erhoben werden.
Export/Zero-Rating Waren und Dienstleistungen, die in bestimmte Länder exportiert werden, können zum Nullsatz besteuert werden - technisch gesehen steuerpflichtig, aber mit einem Steuersatz von 0 %, was bedeutet, dass dem Kunden keine Steuer in Rechnung gestellt wird.
Erkundige Dich immer bei einem Steuerberater, welche Konfiguration für Dich gilt.
Eine Steuerbefreiung festlegen
Konfiguriere Länder mit Steuerbefreiung, wenn Dein Mandant rechtlich nicht verpflichtet ist, in bestimmten Märkten Steuern zu erheben - aufgrund von Vertragsverpflichtungen, Reverse-Charge-Regeln, Produktbefreiungen oder Exportbestimmungen.
Den Mandanten öffnen, für den die Steuerbefreiung konfiguriert werden soll.
In der Navigationsleiste Einstellungen → Finanzen → Steuersätze und Lieferschwellen anklicken.
Den Reiter Steuer-Einstellungen anklicken.
Bearbeiten anklicken.
Das entsprechende Land/Länder aus der Dropdown-Liste auswählen.
Änderungen speichern.
