Steuerverwaltung

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Pläne, die diese Funktion unterstützen: Starter Growth Scale

Mit der Steuerverwaltung kannst Du Frisbii so einrichten, dass der Mehrwertsteuersatz (MwSt.) für einen Kauf automatisch anhand des Landes Deiner Kunden bestimmt wird.

So kannst Du Deine Produkte problemlos in ganz Europa verkaufen, während wir die Steuerlogik für Dich anwenden.

Mit dieser Funktion kannst Du verschiedene Geschäftsmodelle mit unterschiedlichen Steuersätzen in einem einzigen Frisbii-Konto verwalten.

Hinweis

Die Steuerverwaltung ist sehr leistungsfähig. Wenn Du sie aber nicht nutzen möchtest, arbeitet Frisbii weiterhin wie gewohnt mit den pauschalen MwSt.-Sätzen, die Du konfiguriert hast.


Konfiguration der Steuereinstellungen

Steuereinstellungen verwaltest Du unter Konfigurationen → Finanz- und Rechnungswesen → Steuerverwaltung.

Eine Steuereinstellung besteht aus einer Liste von Ländern und den MwSt.-Sätzen, die für das jeweilige Land gelten.

Mit jedem Frisbii-Konto stellen wir eine Standard-Steuereinstellung bereit, die den Standard-MwSt.-Satz für die 20 wichtigsten europäischen Länder enthält.

Warnung

Frisbii übernimmt keine Garantie dafür, dass diese Steuersätze aktuell sind oder für Dein Unternehmen gelten.

Prüfe die Steuersätze sorgfältig und passe sie gemeinsam mit Deiner Steuerberatung oder Deinem Finanzteam an.

Du kannst bestehende Steuereinstellungen bearbeiten, indem Du neue Länder hinzufügst oder bestehende Länder und ihre Steuersätze entfernst oder änderst. Du kannst auch ganze Steuereinstellungen löschen.

Jede Steuereinstellung enthält einen Eintrag „Restliche Länder“, der angewendet wird, wenn das konkrete Land Deines Kunden nicht konfiguriert ist. Dieser Eintrag kann nicht entfernt werden.

Wenn für verschiedene Produkte unterschiedliche Steuersätze gelten, kannst Du mehrere Steuereinstellungen erstellen, um diese unterschiedlichen Anforderungen abzudecken.


Steuern für Rechnungen und Produkte verwenden

Du kannst zwar mehrere Steuereinstellungen anlegen, aber nur eine davon kann als Standardeinstellung festgelegt werden.

Wenn Du eine Rechnung oder ein neues Produkt erstellst, schlägt Frisbii die Standard-Steuereinstellung vor.

Du kannst sie in eine andere Steuereinstellung oder einen pauschalen MwSt.-Satz in % ändern.

Bestehende Produkte kannst Du von einem pauschalen MwSt.-Satz in % auf eine Steuereinstellung umstellen.


Wie Frisbii Steuersätze anwendet

Wenn ein Produkt oder eine Rechnungsposition auf eine Steuereinstellung verweist, ermittelt Frisbii die anzuwendende Steuer, indem es das Land des jeweiligen Kunden prüft und den passenden MwSt.-Satz in der Steuereinstellung nachschlägt.

Beispiel:

Ein Kunde mit dem Land Deutschland kauft ein Abonnement, das auf die Standard-Steuereinstellung verweist. Gemäß der Konfiguration werden für dieses Abonnement 19 % Steuer angewendet.

Die Adresse im Kundendatensatz ist die Rechnungsadresse des Kunden. Zusätzlich kannst Du im Kundendatensatz eine optionale Lieferadresse hinterlegen. Alle Rechnungen, auch geplante Abonnementrechnungen, werden automatisch mit diesen Adressen befüllt. Bei manuell erstellten Rechnungen kannst Du die Rechnungs- und Lieferadresse nur für diese eine Rechnung überschreiben.

Wenn eine Lieferadresse vorhanden ist, hat sie bei der Bestimmung des Steuerlandes Vorrang vor der Rechnungsadresse.

Die Priorität im Einzelnen:

  1. Land der Lieferadresse

  2. Land der Rechnungsadresse (das Land des Kunden)

Beispiel:

Die Rechnungsadresse eines Kunden liegt in Deutschland, seine Lieferadresse in den Niederlanden.

In diesem Fall wird der Steuersatz für die Niederlande angewendet.

Sonderfall: Für den Kunden und die Rechnungen ist kein Land konfiguriert

Hinweis

Wenn für einen Kunden kein Land konfiguriert ist, wendet Frisbii den Standard-MwSt.-Satz des Kontos an, den Du unter Konfigurationen → Admin und Abrechnung → Kontoeinstellungen festlegst. Diese Einstellung dient als globaler Fallback.


Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuldnerschaft)

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Verantwortung für die Meldung der Mehrwertsteuer (MwSt.) vom Verkäufer auf den Käufer über. Statt dass der Verkäufer die MwSt. in Rechnung stellt und an die Steuerbehörden abführt, erfasst und zahlt der Käufer die MwSt. direkt. Dieses Verfahren wird häufig bei grenzüberschreitenden Geschäften oder in bestimmten Branchen angewendet, um Steuerbetrug zu bekämpfen und die Einhaltung der Steuervorschriften zu vereinfachen.

Als Frisbii-Nutzer kannst Du Reverse Charge für Deine Kunden in anderen EU-Ländern anwenden.

Wann genau wird Reverse Charge angewendet?

Damit Reverse Charge auf die Rechnung oder Gutschrift angewendet wird, müssen mindestens drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Land des Kunden und das Land Deines Kontos sind unterschiedliche EU-Länder.

  2. Für den Kunden ist eine Umsatzsteuer-ID konfiguriert.

  3. Der Plan, das Add-On und das Produkt mit nutzungsbasierter Abrechnung, die Teil des Abonnements sind, haben eine Steuereinstellung, in der Reverse Charge aktiviert ist.

Hinweis

Die Schweiz, Norwegen, Island und das Vereinigte Königreich werden nicht als EU-Länder behandelt. Für Kunden in diesen Ländern gilt statt Reverse Charge die Umsatzsteuerbefreiung für Nicht-EU-Länder.

Wie aktivierst Du Reverse Charge in der Steuereinstellung?

Reverse Charge musst Du auf Ebene der Steuereinstellung konfigurieren, damit es auf Deine Pläne, Add-Ons und Produkte mit nutzungsbasierter Abrechnung angewendet werden kann.

  1. Öffne Konfigurationen → Finanz- und Rechnungswesen → Steuerverwaltung.

  2. Wähle eine bestehende Steuereinstellung aus oder erstelle eine neue.

  3. Aktiviere das Kontrollkästchen Reverse Charge.

  4. Du kannst einen länderspezifischen Rechnungstext festlegen, der den Standardtext aus den Einstellungen für Rechnungen und Gutschriften überschreibt.

Wichtig

Die Texte für Reverse Charge, Drittland und Organschaft sind nicht fest vorgegeben. Jedes Feld ist mit einem allgemeinen Platzhaltertext vorbelegt. Ersetze ihn durch den Wortlaut, den Deine lokalen Vorschriften verlangen, und stimme ihn mit Deiner Steuerberatung ab.

Wichtig

Wenn Du die Übersetzungsfunktion nutzt, um mit Deinen Kunden in der Sprache ihrer Wahl zu kommunizieren, und mehrere Kommunikationssprachen aktiviert hast, werden Rechnungen und Gutschriften in der Sprache erstellt, die im Kundendatensatz festgelegt ist. Du kannst jeden Text zur Umsatzsteuerbefreiung übersetzen, damit er in der Sprache des Kunden gedruckt wird.


Umsatzsteuerbefreiung für Nicht-EU-Länder

Für Lieferungen an Kunden außerhalb der EU kannst Du eine Umsatzsteuerbefreiung anwenden. Rechnungen und Gutschriften an diese Kunden werden dann mit 0 % MwSt. und einem Befreiungstext ausgestellt, der erklärt, warum keine MwSt. berechnet wird. Die Schweiz, Norwegen, Island und das Vereinigte Königreich werden als Nicht-EU-Länder behandelt.

Wie Reverse Charge wird die Umsatzsteuerbefreiung pro Land in Deiner Steuereinstellung konfiguriert. Sie gilt daher für alle Pläne, Add-Ons und Produkte mit nutzungsbasierter Abrechnung, die diese Steuereinstellung verwenden.

So aktivierst Du die Umsatzsteuerbefreiung für Nicht-EU-Länder

  1. Öffne Konfigurationen → Finanz- und Rechnungswesen → Steuerverwaltung.

  2. Wähle eine bestehende Steuereinstellung aus oder erstelle eine neue.

  3. Klicke im Bereich Überschreibung der Mehrwertsteuer für das Land auf Land hinzufügen und wähle das Nicht-EU-Land aus, zum Beispiel die Schweiz. Das Land ist in der Gruppe NICHT-EU aufgeführt.

  4. Gib den Steuersatz für das Land ein.

  5. Aktiviere das Kontrollkästchen Umsatzsteuerbefreiung. Wenn diese Option aktiviert ist, gelten für Rechnungen an Kunden in diesem Land die Regeln zur Umsatzsteuerbefreiung.

  6. Optional: Gib im Feld Rechnungstext überschreiben einen länderspezifischen Text ein. Dieser Text ersetzt den Standardtext zur Umsatzsteuerbefreiung auf Rechnungen und Gutschriften für dieses Land.

  7. Verwende diese Steuereinstellung für alle Pläne, Add-Ons und Produkte mit nutzungsbasierter Abrechnung, für die Du die Umsatzsteuerbefreiung anwenden möchtest.

Hinweis

Wenn Du das Feld Rechnungstext überschreiben leer lässt, wird der Standardtext „Outside the scope of VAT.“ gedruckt. Der Standardtext kann in den Einstellungen für Rechnungen und Gutschriften nicht geändert werden. Nutze das Überschreibungsfeld, um Deinen eigenen Wortlaut pro Land festzulegen.


Welche Szenarien werden unterstützt?

Frisbii Billing ermittelt den zutreffenden Fall, indem es das Land Deines Kontos mit dem Land des Kunden vergleicht. In den ersten drei Fällen beträgt die MwSt. jeweils 0 %; nur der gedruckte Text unterscheidet sich.

  1. Reverse Charge (EU-Länder):

    1. Wenn ein deutscher Händler eine Rechnung oder Gutschrift an einen dänischen Geschäftskunden ausstellt, erscheint Dein Reverse-Charge-Text auf dem PDF.

  2. Umsatzsteuerbefreiung (Nicht-EU-Länder, einschließlich Schweiz, Norwegen, Island und Vereinigtes Königreich):

    1. Wenn ein deutscher Händler eine Rechnung oder Gutschrift an einen Kunden im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz ausstellt und die Umsatzsteuerbefreiung für dieses Land aktiviert ist, erscheint Dein Text zur Umsatzsteuerbefreiung auf dem PDF (Standard: „Outside the scope of VAT.“).

  3. Organschaft:

    1. Wenn ein deutscher Händler eine Rechnung oder Gutschrift an einen deutschen Kunden ausstellt, der als Organschaft gekennzeichnet ist, erscheint Dein Organschaftstext auf dem PDF. Die Organschaft-Kennzeichnung hat Vorrang vor der länderbasierten Ermittlung.

  4. Bei allen anderen Verkäufen (B2B im Inland ohne Organschaft sowie B2C) erscheint kein zusätzlicher Satz auf dem PDF der Rechnung bzw. Gutschrift.

Organschaft (konzernintern)

Wenn Du einem verbundenen Unternehmen innerhalb Deiner umsatzsteuerlichen Organschaft eine Rechnung stellst, befinden sich beide Parteien in der Regel im selben Land. Der Ländervergleich allein kann diesen Fall daher nicht erkennen. Aktiviere dafür im Kundendatensatz die Option Organschaft. Rechnungen an diesen Kunden werden dann mit 0 % MwSt. und Deinem Befreiungstext für Organschaft ausgestellt.

Einschränkungen

  • Die Organschaft gilt nur für Kunden im Inland, also für Kunden im selben Land wie Dein Konto. Für grenzüberschreitende Kunden gelten die Regeln für Reverse Charge oder die Umsatzsteuerbefreiung für Nicht-EU-Länder.

  • Frisbii Billing prüft nicht, ob eine Organschaft rechtlich besteht. Mit der Kennzeichnung gibst Du eine Erklärung ab; stimme sie mit Deiner Steuerberatung ab.

Rechnungspositionen auf Abruf in Rechnungen und Gutschriften

Bei Rechnungspositionen auf Abruf in Rechnungen und Gutschriften prüft Frisbii Billing zuerst die Lieferadresse und anschließend die Rechnungsadresse (falls keine Lieferadresse vorhanden ist), um die Reverse-Charge-Regel anzuwenden.

Beispiel-PDF-Rechnungen

Beispiel 1

IN-2024-00661.pdf

Beispiel 2

IN-2024-00662.pdf